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EBZ Studie „Arbeitgeber-Attraktivität Wohnungswirtschaft“

EBZ Studie „Arbeitgeber-Attraktivität Wohnungswirtschaft“

Liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Wohnungswirtschaft, sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten Sie um Ihre ganz persönliche Einschätzung, welche Faktoren für Sie einen attraktiven Arbeitgeber ausmachen!  

Die Beantwortung der Fragen nimmt ca. 15 Minuten in Anspruch.

Die Befragung erfolgt anonym, d.h. eine Zuordnung der Ergebnisse zu einzelnen Befragungsteilnehmern wird nicht erfolgen. Nur die zusammengefassten Daten werden ausgewertet.

Als Dankeschön verlosen wir unter allen Teilnehmern 10 Gutscheine im Wert von je 350,- Euro für eine beliebige Bildungsmaßnahme der EBZ-Akademie (dazu bräuchten wir natürlich eine Adresse von Ihnen, die nach Auslosung umgehend vernichtet wird).

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:

EBZ-Akademie 
Bianca Skottki Fon +49 234 9447-642 | b.skottki@e-b-z.de
Johanna Altenbernd Fon +49 234 9447-578 | j.altenbernd@e-b-z.de

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Rüdiger Grebe                     Elke Nippold-Rothes
Akademieleiter                    stellv. Leiterin Akademie   

Teil 1: Wege in die Wohnungswirtschaft   

 
 
 
 
 
 
 

Teil 2: Attraktivitätsfaktoren für den Berufseinstieg   

 

Bitte bewerten Sie im Folgenden die Bedeutung der Attraktivitätsfaktoren für Ihre erste Arbeitgeberwahl in der Wohnungswirtschaft.

Insgesamt betrachtet – wie entscheidend waren die folgenden Attraktivitätsfaktoren dafür, dass Sie zu einem Arbeitgeber der Wohnungswirtschaft gegangen sind?

 
 

Wie wichtig sind für Sie die folgenden Merkmale des Attraktivitätsfaktors „Interessante Arbeitsaufgaben“ dafür, dass Sie gerne bei einem Arbeitgeber der Wohnungswirtschaft arbeiten?

 
 

Wie wichtig sind für Sie die folgenden Merkmale des Attraktivitätsfaktors “Flexible Arbeitsbedingungen/Work Life Balance“ dafür, dass Sie gerne bei einem Arbeitgeber der Wohnungswirtschaft arbeiten?

 
 

Wie wichtig sind für Sie die folgenden Merkmale des Attraktivitätsfaktors „Attraktive Arbeitsplatzgestaltung“ dafür, dass Sie gerne bei einem Arbeitgeber der Wohnungswirtschaft arbeiten?

 
 

Wie wichtig sind für Sie die folgenden Merkmale des Attraktivitätsfaktors „Vergütung und Anreize“ dafür, dass Sie gerne bei einem Arbeitgeber der Wohnungswirtschaft arbeiten?

 
 

Wie wichtig sind für Sie die folgenden Merkmale des Attraktivitätsfaktors „Individuelle Entwicklung“ dafür, dass Sie gerne bei einem Arbeitgeber der Wohnungswirtschaft arbeiten?

 
 

Wie wichtig sind für Sie die folgenden Merkmale des Attraktivitätsfaktors „Arbeitskultur“ dafür, dass Sie gerne bei einem Arbeitgeber der Wohnungswirtschaft arbeiten?

 
 

Wie wichtig sind für Sie die folgenden Merkmale des Attraktivitätsfaktors „Führung und Unternehmensleitung“ dafür, dass Sie gerne bei einem Arbeitgeber der Wohnungswirtschaft arbeiten?

 
 

Wie wichtig sind für Sie die folgenden Merkmale des Attraktivitätsfaktors „Besonderheiten des Arbeitgebers“ dafür, dass Sie gerne bei einem Arbeitgeber der Wohnungswirtschaft arbeiten?

 
 
 

Angenommen Unternehmen der Wohnungswirtschaft haben eine Persönlichkeit – welche Eigenschaften charakterisieren sie?   

 
 
 

Teil 3: Angaben zum Unternehmen

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Mitteilung nach Art. 19 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. 

Sofern die Verarbeitung von Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt, sind Sie nach Art. 7 DSGVO berechtigt, die Einwilligung in die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt.

Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. 

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragen wenden: 

EBZ Stiftung
Stephan Hacke
Tel.: +49 (234) 9447 566

Ganz herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!